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AKTUELLER HINWEIS für die BAFA Förderung

AKTUELLER HINWEIS für die BAFA Förderung

Nur ein Förderantrag pro Maßnahme!

Für dieselbe Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden; eine doppelte Antragstellung ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Kombination der Zuschussförderung mit dem Ergänzungskredit der KfW. Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung ausgeschlossen.

 

So wird der BAFA Antrag gestellt

  1. VOR ANTRAGSTELLUNG Angebot(e) von Fachunternehmen über die Maßnahme/Anlage einholen. Wichtig: Noch keinen Auftrag vergeben. Ein erteilter Auftrag gilt als vorzeitiger Maßnahmebeginn und verhindert eine Förderung. Ausgaben sind nur dann zuwendungsfähig, wenn die entsprechenden Zahlungen innerhalb des Bewilligungszeitraums geleistet werden.
  2. MIT ANTRAGSTELLUNG muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage beim Antragsteller vorliegen. Hierin muss auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten sein. Die Lieferung- und Leistungsverträge selbst müssen nicht eingereicht werden.
  3. ANTRAG BEIM BAFA ONLINE STELLEN, Bestätigungs-E-Mail mit Aktivierungslink für das BAFA-Portal abwarten. Aktivierung des BAFA-Portal-Zugangs mithilfe des Aktivierungslinks.
  4. UMSETZUNG DER MASSNAHME. Wird mit der Maßnahme nach Antragstellung und vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko.
  5. EINREICHUNG DES VERWENDUNGSNACHWEISES. Vor Einreichen des Verwendungsnachweises muss das ausführende Fachunternehmen beauftragt werden, den technischen Projektnachweis (TPN) zu erstellen. Der Verwendungsnachweis einschließlich aller erforderlichen Unterlagen (Rechnungen; sind unbar zu begleichen) sind spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einzureichen.
  6. ·  PRÜFUNG DES VERWENDUNGSNACHWEISES und Auszahlung durch die BAFA.

Eigenleistungen sind erlaubt

Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt, werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Ausgaben für Material gefördert. Der Fachunternehmer muss die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Ausgaben für Material mit dem Verwendungsnachweis und einem formlosen Schreiben bestätigen.

 Grundfördersatz „30 % Zuschuss

30 % Zuschuss ist der Grundfördersatz, welcher jedem Antragsteller für die Installation eines förderfähigen Heizkessels zusteht.

 

 Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeits-Bonus

  1.  Bonus für selbstnutzenden Eigentümer
  2. Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme)
  3. oder Austausch einer funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen (Inbetriebnahme älter 20 Jahre)
  4. fachgerechte Demontage und Entsorgung der Altheizung
  5. Kombination mit Solarthermie, Photovoltaik oder Wärmepumpe
  6. Einzureichen sind die Meldebescheinigung und der Grundbuchauszug
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