Staatliche Fördermittel für Ihre Heizung
Neu Förderprogramme für das Jahr 2023

Das Förderpogramm BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)
Was ändert sich im Jahr 2023?
Angebote, Förderbedingen und Fördersätze im Überblick.
Das BEG-Förderprogramm erlaubt zukünftig auch wieder den Materialeinsatz bei Eigenleistung,
damit reagiert das Amt auf den immer größer werdenden Handwerkermangel.
Die Antragsberechtigung wird auf alle Investoren erweitert, Beschränkungen wie auf Eigentümer, Pächter oder Mieter werden aufgehoben.
Mit dem neuen BEG-Förderprogramm sollen die Anreize für Invesitionen in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien spürbar weiter verstärkt werden.
Gefördert wird nun auch der Einbau von stationären Brennstoffzellenheizungen die mit grünen Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden können.
Eine Verbesserung des BAFA-Online Portals für eine leichtere Antragstellung ist ebenfalls in Planung.
Wichtige Fördervoraussetzung: Der Förderantrag ist vor Bauvorhabenbeginn bzw. vor Abschluß einer rechtsverbindlichen Ausführung zu stellen.
Das neue BEG-Programm besteht aus 3 Teilprogrammen:
1. Wohngebäude (BEG WG)2. Nichtwohngebäude (BEG NWG)
3. Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Das neue Förderprogramm 2023 im Überblick.

Gefördert werden anteilig an den förderfähigen Kosten:
- • Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Außenwände, Dachflächen, der Austausch von Türen und Fenstern) bis 20%
- • Anlagentechnik (z. B. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen) bis 20%
- • Erneuerbare Energien für Heizungen (z. B. Wärmepumpen, Hybrid- und Brennstoffzellenheizungen, Biomasse-, oder Solarthermieanlagen) bis 40%
- • Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz bis 40%,
- • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich inklusive Austausch von Heizungspumpen) bis 20%,
- • sowie Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung (z. B. Efficiency Smart Home).
Zusätzlich sind folgende Punkte förderfähig:
- Bei einer Fachplanung und Baubegleitung kann ein maximaler Fördersatz von 50% erreicht werden.
- Ein Wärmepumpen-Bonus von 5% kann bei Einhaltung der Anforderung an die Wärmequelle und das Kältemittel erreicht werden.
- Notwendige Umfeldmaßnahmen für die Umsetzung der Maßnahme (z. B. Ausbau und Entsorgung einer Altheizung)
Förderübersicht:

Downloads | Übersichten über förderfähige Anlagen
Elektronische Förderanträge / Online-Portal
Quelle: www.bafa.de